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Ehrenordnung 
der Turngemeinde Würzburg-Heidingsfeld von 1861 e.V.

Gemäß § 14 der Satzung der Turngemeinde Würzburg-Heidingsfeld vom 31.03.2007 erlässt der Vorstand mit Zustimmung des Vereinsausschusses vom 07.04.2009 folgende Ehrenordnung:

§ 1
Grundsätze

1. Anlass
Die TGWH ehrt ihre Mitglieder, Mitarbeiter in den Vereins- und Abteilungsorganen, Förderer und Institutionen aus folgenden Anlässen:
1.1 für langjährige Mitgliedschaft in der TGWH
1.2 für besondere Verdienste um die TGWH
1.3 für herausragende Leistungen im Sport

2. Ehrendokumente
Die Leistungen und Verdienste werden mit folgenden Ehrenzeichen gewürdigt:

2.1 Langjährige Mitgliedschaft in der TGWH
2.1.1 Bronzene Vereinsnadel mit Urkunde
2.1.2 Silberne Vereinsnadel mit Urkunde
2.1.3 Goldene Vereinsnadel mit Urkunde
2.1.4 Ehrennadel mit silbernem Kranz und Ehrenbrief (Urkunde)
2.1.5 Ehrennadel mit goldenem Kranz und Ehrenbrief (Urkunde)
2.1.6 Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied
2.2 Besondere Verdienste um die TGWH
2.2.1 TGWH Verdienstplakette
2.2.2 Große TGWH Verdienstplakette
2.2.3 Ehrenschild der TGWH
2.2.4 Ernennung zum Ehrenmitglied
2.2.5 Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
2.3 Herausragende Leistungen im Sport
2.3.1 Ehrenplakette in Bronze
2.3.2 Ehrenplakette in Silber
2.3.3 Ehrenplakette in Gold

3. Vorrang der Satzung
Soweit die Satzung der TGWH keine anderen Regelungen vorsieht gelten nachfolgende Bestimmungen.

§ 2
Ehrung für langjährige Mitgliedschaft in der TGWH
1. Die Ehrung für die langjährige Mitgliedschaft erfolgt im Rahmen des Festaktes, der alle 5 Jahre anlässlich des Gründungsjubiläums der TGWH stattfindet.
2. Angerechnet werden die Mitgliedsjahre ab dem 14. Lebensjahr.
3. Zu ehren sind die Mitglieder
3.1 Für 15jährige Mitgliedschaft mit der Bronzenen Vereinsnadel mit Urkunde
3.2 Für 25jährige Mitgliedschaft mit der Silbernen Vereinsnadel mit Urkunde
3.3 Für 40jährige Mitgliedschaft mit der Goldenen Vereinsnadel mit Urkunde
3.4 Für 50jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel mit silbernem Kranz und Ehrenbrief
3.5 Für 60jährige Mitgliedschaft mit der Ehrennadel mit goldenem Kranz und Ehrenbrief
3.6 Für 70jährige Mitgliedschaft mit der Ernennung zum Ehrenmitglied

§ 3
Ehrung für besondere Verdienste um die TGWH

1. Für besondere Verdienste können alle Mitglieder, Mitarbeiter in den Vereins- und Abteilungsorganen, Förderer und Institutionen geehrt werden.
2. Die Ehrung und die Verleihung eines Ehrenzeichens nach Ziffer 2.2 setzt einen Antrag eines oder mehrer Mitglieder der TGWH voraus. In der Begründung zu diesem Antrag müssen die besonderen Verdienste des zur Ehrung Vorgeschlagenen dargestellt sein. Vorstand und Vereinsausschuss entscheiden über den Antrag. Der Antrag bedarf der Einstimmigkeit der anwesenden Mitglieder in den jeweiligen Organen. Der Vorstand hat das Recht den Antrag von sich aus abzulehnen. Hierzu bedarf es keiner Zustimmung des Vereinsausschusses. Die Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, sind dem Vereinsausschuss gegenüber offen zu legen.
3. Die Verleihung des Ehrenschildes der TGWH setzt die Ehrung mit der TGWH Verdienstplakette und der Großen TGWH Verdienstplakette voraus. Ausnahmen kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen zulassen.
4. Das Ehrenzeichen „Ehrenschild“ ist die höchste Auszeichnung der TGWH. Deshalb soll die ausgegebene Anzahl des Ehrenschildes 10 nicht übersteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Übergangszeitraum von 5 Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Ehrenordnung zu Grunde gelegt.
5. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist eine hohe Würde, die der Verein zu vergeben hat. Voraussetzung für die Ernennung ist deshalb, dass das zu ehrende Vereinsmitglied mindestens zwei Wahlperioden ein Vorstandsamt begleitet hat und sich dabei außerordentliche Verdienste um den Verein erworben hat. Für die Ernennung gilt das Verfahren in analoger Anwendung des obigen Absatzes 2. Die Ernennung bedarf zusätzlich der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
6. Langjährige Mitglieder des Vereinsausschusses und des Vorstandes können durch den Vereinsausschuss zu Ehrenmitgliedern der TGWH ernannt werden.

§ 4
Ehrung für herausragende Leistungen im Sport

1. Sportler als Einzelpersonen bzw. als Mitglieder von Mannschaften erhalten für die Erringung von 1. Plätze bei Meisterschaften auf Bezirksebene (oder vergleichbar) eine Ehrenplakette in Bronze sowie eine Ehrenurkunde.
2. Sportler als Einzelpersonen bzw. als Mitglieder von Mannschaften erhalten für die Erringung von 1., 2. oder 3. Plätze bei Landesmeisterschaften und Süddeutschen Meisterschaften sowie bei Plätzen 3. – 5. bei Deutschen Meisterschaften eine Ehrenplakette in Silber sowie eine Ehrenurkunde.
3. Sportler als Einzelpersonen bzw. als Mitglieder von Mannschaften erhalten für die Erringung1. und 2. Plätze bei Deutschen Meisterschaften und für die Teilnahme an Europameistern, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen eine Ehrenplakette in Gold sowie eine Ehrenurkunde.

§ 5
Aberkennung

Die Ehrungen können von der TGWH wieder aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind. Dies gilt auch bei Angabe unrichtiger Daten.

§ 6
Frühere Ehrungen

Die auf Grund früherer Regelungen verliehenen Auszeichnungen und Ehrungen bleiben von dieser neu gefassten Ehrenordnung unberührt.


Würzburg. 15.04.2009

gezeichnet
Bruno Stumpf
1.Vorsitzender
 

 

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