Vorstandschaft der Turngemeinde Würzburg-Heidingsfeld von 1861 e.V.
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Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden die drei Vorsitzenden des Vereins. Der 1. Vorsitzende vertritt allein, die jeweils weiteren Vorsitzenden entweder mit dem 1. Vorsitzenden oder einem weiteren Vorsitzenden gemeinsam, den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Entgegennahme von Willenserklärungen Dritter ist jedes Vorstandsmitglied allein befugt.